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Rechtliches

AGB

Bedingungen für Tickets, Stellplätze und Teilnahme.

Stand: 25.08.2026

Hallo, wir bedanken uns für dein Interesse an den Leistungen der Freiluft GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Kiel unter HRB 20125 KI, vertreten durch die Geschäftsführer Paul Peine und Torsten Schulze, Mühlenstr. 1, 24143 Kiel, E-Mail: ✉ E-Mail-Adresse (im Folgenden auch „Veranstalter“ genannt).

Zum Schutze deiner und unserer Interessen gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Bitte lies sie vor der Inanspruchnahme unserer Leistungen genau durch. Falls du Fragen hast oder Unklarheiten bestehen, setz dich bitte mit uns in Verbindung.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Ticket(s)“) beim Veranstalter oder von vom Veranstalter autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen sowie den Zutritt und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände.

§ 2 Bezug von Tickets

2.1 Bezug von Tickets

Tickets für die Veranstaltung des Veranstalters sind grundsätzlich nur beim Veranstalter oder bei autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Der Veranstalter behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und je Person zur Verfügung stehende Ticketzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern. Sollten für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dir und dem Veranstalter diese AGB Vorrang.

2.2 Online-Verkauf

Wenn bei der Online-Bestellung von Tickets im Fall deiner Registrierung ein persönliches Passwort vergeben wird, bist du selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von deinem Passwort erhalten. Du haftest für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, du hast den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibst du mit dem auf der Internet-Präsenz dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter ab. Mit Übermittlung des Tickets kommt der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dir auf Grundlage dieser AGB zustande.

2.3 Preis

Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der geltenden Preisliste. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Veranstalter dir im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die in deinem Interesse sind, eine angemessene Servicegebühr (zum Beispiel Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.

2.4 Ermäßigung

Der Veranstalter vergibt an bestimmte Personen und/oder Personengruppen ermäßigte Tickets. Der Veranstalter stellt rechtzeitig Information darüber zur Verfügung, welche Personen und/oder Personengruppen ermäßigungsberechtigt sind. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Der jeweils aktuelle offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Ticketerwerb vorzulegen und auch beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

2.5 Kein Widerrufs- und Rücknahmerecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB beim Kauf eines Tickets kein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe beziehungsweise Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Umtausch und Rückerstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen; deine gesetzlichen Rechte sowie die Regelungen in § 4 dieser AGB bleiben unberührt.

§ 3 Versand von Tickets, Reklamationen

3.1 Versand

Der (elektronische) Versand der Tickets erfolgt durch den Veranstalter oder die autorisierte Verkaufsstelle. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Veranstalter. Für den Versand bestellte Tickets werden dir regelmäßig innerhalb von drei Werktagen ab Bestellung zugestellt. Sofern du bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets erhalten hast, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem Veranstalter unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen.

3.2 Reklamation

Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Tickets in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten vierzehn (14) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel beziehungsweise das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Veranstalter dir gegen Übermittlung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 3.1 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Veranstalters zurückzuführen ist. Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

3.3 Defekt

Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets beziehungsweise bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt der Veranstalter dir bei nachgewiesener Legitimation unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der Preisliste des Veranstalters erhoben werden, es sei denn, der Veranstalter oder vom Veranstalter beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

§ 4 Verlegung, Absage und Abbruch

4.1 Verlegung

Der Veranstalter behält sich das Recht zur Verlegung der Veranstaltung, von Veranstaltungsteilen sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behalten erworbene Tickets für verlegte Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile ihre Gültigkeit, berechtigen dich aber, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung oder Veranstaltungsteile zurückzutreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Du erhältst dann gegen Vorlage beziehungsweise Übersendung des Original-Tickets den von der Verlegung betroffenen entrichteten Gesamtbetrag (Ticketpreis einschließlich etwaiger Vorverkaufs- und Servicegebühren) vollständig erstattet. Versandkosten für die Rücksendung des Tickets gehen zu Lasten des Veranstalters. Die endgültige Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt dich daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Terminierung noch nicht erfolgt war.

4.2 Absage und Ausschluss des Publikums

Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird der Ticketpreis – gegen Vorlage des Original-Tickets innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach dem Termin der Veranstaltung – bei Angabe der Bankverbindung vollständig (Ticketpreis einschließlich etwaiger Vorverkaufs-, Service- und Versandgebühren) erstattet. Bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss des Publikums stattfinden muss, sind sowohl der Veranstalter als auch du berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Du erhältst dann gegen Vorlage beziehungsweise Übersendung des Original-Tickets den entrichteten Ticketpreis abzüglich angefallener Gebühren erstattet.

4.3 Abbruch und Wiederholung der Veranstaltung

Bei Abbruch einer Veranstaltung hast du keinen Anspruch auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten. Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, das heißt Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für die Wiederholung hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kannst du vom Vertrag zurücktreten (zur Rücktrittserklärung siehe Ziffer 4.1). Du erhältst dann gegen Vorlage beziehungsweise Übersendung des Tickets an den Veranstalter den entrichteten Ticketpreis erstattet; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

§ 5 Nutzung und Weitergabe

5.1 Zutrittsrecht

Der Veranstalter will den Zutritt zur Veranstaltung nicht allen, sondern nur denjenigen Ticketinhaber:innen gewähren, die Tickets beim Veranstalter oder einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 5.4 erworben haben. Das Zutrittsrecht endet mit dem erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Im Falle eines Ticketerwerbs im Rahmen einer unzulässigen Weitergabe nach Ziffer 5.3 besteht kein Zutrittsrecht. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall eine Zutrittsverweigerung vor. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zum Nachweis deiner Identität hast du ein amtliches Dokument (zum Beispiel Personalausweis) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

5.2 Weitergabebeschränkung

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, liegt es im Interesse des Veranstalters und des Publikums, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

5.3 Unzulässige Weitergabe

Sofern dir individualisierte und dir zuzuordnende Tickets ausgehändigt wurden, ist dir jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets untersagt. Insbesondere ist es dir untersagt:

  • 5.3.1 Tickets zu einem höheren als dem entrichteten Ticketpreis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
  • 5.3.2 Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
  • 5.3.3 Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Veranstaltungsverbot (Haus-/Stadionverbot etc.) besteht, sofern dir dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
  • 5.3.4 Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 5.3 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets nicht an dich zu liefern, zu stornieren sowie der Person mit dem Ticket entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern beziehungsweise sie vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

5.4 Zulässige Weitergabe

Eine private, nicht öffentliche Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 5.3 vorliegt und (i) du die Person, die das Ticket übernimmt, auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen über sie (zum Beispiel auf Anforderung Vor- und Zuname) an den Veranstalter nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (ii) diese Person sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihr und dem Veranstalter einverstanden erklärt und (iii) der Veranstalter auf Anforderung unter Nennung dieser Person rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Veranstalter die Weitergabe an sie konkludent als zulässig erklärt hat. Die Weitergabe der Daten neuer Ticketinhaber:innen erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihnen und dem Veranstalter sowie zwischen ihnen und dir gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters (vergleiche Ziffer 5.2) gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO. Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten diese Regelungen mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn die Person, die das Ticket übernimmt, die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.

§ 6 Verhalten in der Veranstaltungsstätte

6.1 Hausrecht

Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.

6.2 Zutritt

Grundsätzlich sind alle Kund:innen und Ticketinhaber:innen mit einem wirksam gemäß Ziffer 5.1 erworbenen Zutrittsrecht zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert beziehungsweise eine Person der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn

  • 6.2.1 sie sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle ihrer Person und/oder ihrer mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
  • 6.2.2 die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (zum Beispiel Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt sind oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, und/oder die Person mit dem Ticket nicht mit der Person identisch ist, die beim Ticketkauf gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 5.4 vor;
  • 6.2.3 sie ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;
  • 6.2.4 einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet wird: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht für Kund:innen und Ticketinhaber:innen kein Anspruch auf Entschädigung. Weiterhin ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- beziehungsweise linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- beziehungsweise rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes verboten.

6.3 Haftung

Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und/oder seine Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertraust. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht, soweit den Veranstalter kein Verschulden im Sinne der vorstehenden Regelung trifft.

6.4 Bildaufnahmen

Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Einwilligung des Veranstalters und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate beziehungsweise Daten der Veranstaltung aufzunehmen beziehungsweise zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter und/oder von ihm beauftragte oder autorisierte Dritte (zum Beispiel Presse) nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die Ticketinhaber:innen als Teil des Publikums zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie von ihm autorisierte Dritte nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

§ 7 Schadensersatz

Im Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese AGB durch dich ist der Veranstalter ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB ist die Vereinbarung einer pauschalierten Vertragsstrafe gesetzlich ausgeschlossen (§ 309 Nr. 6 BGB); der konkret entstandene Schaden ist in diesen Fällen nachzuweisen. Gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB kann eine angemessene Vertragsstrafe vereinbart werden, deren Höhe sich nach der Schwere des Verstoßes richtet und den tatsächlichen Schaden nicht übersteigt.

§ 8 Datenschutz

Soweit innerhalb dieser AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten und/oder derjenigen der Ticketinhaber:innen einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Veranstalter und dir beziehungsweise zwischen dir und den Ticketinhaber:innen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO und andererseits zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte der Ticketinhaber:innen nach der DS-GVO können der unter https://www.freiluft.net/datenschutzerklaerung/ abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

§ 9 Kontakt

9.1 Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des Veranstalters können über folgende Kontaktmöglichkeit an den Veranstalter gerichtet werden: ✉ E-Mail-Adresse

9.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit (vergleiche § 36 VSBG).

§ 10 Rechtswahl / Erfüllungsort / Gerichtsstand

10.1 Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem du dich gewöhnlich aufhältst. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

10.2 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Kiel.

10.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist Kiel, es sei denn, du bist Verbraucher:in und hast bei Vertragsabschluss deinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 11 Stromnutzung

11.1 Die Leistung des Veranstalters ist die Bereitstellung eines Stromanschlusses (230 V). Der Strom wird lokal erzeugt und ist somit anfällig für Störungen und Spannungsschwankungen.

11.2 Das Mitbringen und Anschließen von Kabeln beziehungsweise weiterem Anschlussmaterial liegt in deiner Verantwortung. Für die Camping-Parzellen muss ein mindestens 25 m langes, für den Gebrauch im Freien geeignetes Kabel verwendet werden.

§ 12 Ergänzungen und Änderungen

Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung für künftige Verträge berechtigt, diese AGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, soweit die Änderungen sachlich gerechtfertigt sind und dich nicht unangemessen benachteiligen. Bereits abgeschlossene Kaufverträge über Tickets bleiben von solchen Änderungen unberührt. Die jeweiligen Änderungen werden dir schriftlich oder – wenn du dich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hast – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen beziehungsweise Änderungen gelten als genehmigt, wenn du nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hast, vorausgesetzt, der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion sowie auf das Widerspruchsrecht und die Frist bei Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch ist an die Kontaktadresse (§ 9) zu richten.

§ 13 Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln beziehungsweise der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.

Übernachten

Schlaf da, wo das Festival ist

Stellplätze direkt hinter dem Deich: zwei Minuten zum Wasser, keine Anfahrt am Morgen, und abends bleibst du einfach, wo du bist. Zelte, Bullis und alles dazwischen.

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